1. Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Lizenz- und Nutzungsvereinbarung regelt die unentgeltliche Nutzung der von der ZANNI GROUP bereitgestellten JUMBO BLOCK Software, Webanwendungen, Dokumentationen und lokalen/offline nutzbaren Komponenten, insbesondere der vollständigen JUMBO BLOCK Engineering Suite, JUMBO BLOCK Rescue sowie weiterer JUMBO BLOCK Anwendungen und Informationsangebote der Plattform jumboblock.org.
Zur Engineering Suite gehören derzeit insbesondere Hydro, Plan, Budget, Static, Temp, Inspect, Project, Tender, Calc, Units, Note, Tables, Writer, Reader, Text, PDF Merge, PDF Printer, Convert, Archive und Files. Die Plattform kann daneben insbesondere KRITIS, Chat, Vault, Public API, Dashboard, Videos, Game, Music und weitere Inhalte oder Verweise enthalten.
2. Rechteinhaber und geistiges Eigentum
Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, verbleiben Urheberrechte, Markenrechte, Schutzrechte und sonstige Rechte an den von der ZANNI GROUP entwickelten JUMBO BLOCK Bestandteilen bei der ZANNI GROUP, Andreas Zanni e.K., Brauhof 12, 44866 Bochum, Deutschland. Die unentgeltliche Bereitstellung überträgt keine Eigentums-, Schutz- oder Verwertungsrechte.
3. Drittsoftware und Open-Source-Komponenten
JUMBO BLOCK Rescue basiert auf MX Linux und enthält zahlreiche Programme, Bibliotheken, Treiber und sonstige Komponenten Dritter. Auch einzelne Webanwendungen können Drittbibliotheken verwenden. Für solche Drittbestandteile gelten ausschließlich bzw. vorrangig die jeweiligen Lizenz-, Urheberrechts- und Nutzungsbedingungen der betreffenden Rechteinhaber. Diese Vereinbarung begründet keine Rechte an Drittsoftware und schränkt Rechte aus Open-Source-Lizenzen nicht ein.
Bezeichnungen und Marken Dritter bleiben Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Die Einbindung oder Nennung bedeutet keine Übernahme von Gewährleistung oder Verantwortung für Drittsoftware durch die ZANNI GROUP.
4. Unentgeltliches Nutzungsrecht
Die ZANNI GROUP gewährt Nutzern an den von ihr selbst bereitgestellten öffentlichen JUMBO BLOCK Anwendungen ein unentgeltliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen der bestimmungsgemäßen Funktion. Die Nutzung darf privat, beruflich oder projektbezogen erfolgen, soweit keine abweichende Kennzeichnung oder gesonderte Vereinbarung besteht.
Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung, bestimmte Funktionen, bestimmte Versionen, Support, Updates oder Weiterentwicklung besteht nicht.
5. Arbeitsergebnisse
Mit den Anwendungen rechtmäßig erzeugte eigene Arbeitsergebnisse dürfen vom Nutzer für eigene Projekte gespeichert, gedruckt, vervielfältigt, weiterbearbeitet und an Projektbeteiligte weitergegeben werden. Dies überträgt keine Rechte an der zugrunde liegenden Software, ihren Algorithmen, Quelltexten, Marken, Vorlagen oder internen Entwicklungsunterlagen.
6. Unzulässige Handlungen
Soweit nicht durch zwingendes Recht oder eine anwendbare Dritt-/Open-Source-Lizenz ausdrücklich erlaubt, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ZANNI GROUP insbesondere untersagt:
- Verkauf, Vermietung, Unterlizenzierung oder kommerzielle Weiterverbreitung von JUMBO BLOCK Software als eigenes Produkt,
- Entfernung oder Veränderung von Copyright-, Marken- oder Eigentumshinweisen,
- Reverse Engineering, Dekompilierung, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder Nachbau geschützter JUMBO BLOCK Bestandteile,
- Nutzung von JUMBO BLOCK Marken oder Gestaltungselementen zur Täuschung über Herkunft, Freigabe oder Partnerschaft,
- rechtswidrige, missbräuchliche oder unbefugte Nutzung.
7. Kein Ersatz für Fachplanung oder Prüfung
Engineering-Anwendungen, Berechnungen, Reports, Hinweise, Klassifizierungen und Vorbemessungen sind Arbeits- und Unterstützungswerkzeuge. Sie ersetzen keine gesetzlich, vertraglich oder fachlich erforderliche Prüfung, Bemessung, Freigabe, Genehmigung oder Überwachung durch hierzu qualifizierte und verantwortliche Personen.
Projektspezifische Eingaben, Randbedingungen, Normen, Lastannahmen, Ergebnisse und Ausgaben sind vor Verwendung eigenverantwortlich auf Plausibilität, Vollständigkeit und Eignung zu prüfen. Für Bau, Statik, Hydrologie, Ausschreibung, Kosten, Betrieb, Wartung und Ausführung bleiben die jeweils verantwortlichen Fachplaner, Unternehmen und Entscheidungsträger verantwortlich.
8. KRITIS, NIS-2, CRA und rechtliche Informationen
Informationen, Selbsttests, Checklisten und Hinweise zu KRITIS, NIS-2, CRA oder anderen Rechts- und Compliance-Themen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Rechtsberatung, behördliche Einstufung, Zertifizierung oder verbindliche Feststellung der Betroffenheit bzw. Compliance dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften und erforderlichenfalls fachkundige rechtliche Beratung.
9. JUMBO BLOCK Rescue – besonderer Risikohinweis
JUMBO BLOCK Rescue ist ein Rettungs-, Diagnose- und Arbeitssystem. Werkzeuge zur Datenrettung, Datenträger-, Partitions-, Dateisystem-, Boot-, Netzwerk-, Sicherheits- oder Systembearbeitung können bei falscher Auswahl, fehlerhaften Eingaben, Hardwaredefekten oder ungeeigneten Randbedingungen Daten verändern, überschreiben oder dauerhaft unzugänglich machen und Systeme beeinträchtigen.
Vor schreibenden oder verändernden Eingriffen sind – soweit technisch möglich – vollständige Sicherungen bzw. Abbilder anzulegen. Kritische Originaldatenträger sollen möglichst nicht verändert werden. Eine erfolgreiche Datenrettung, Wiederherstellung, Malware-Erkennung, Reparatur oder Systemstartfähigkeit wird nicht zugesichert.
10. Berechtigte System- und Sicherheitsnutzung
Diagnose-, Netzwerk-, Sicherheits-, Passwort-, Analyse- und Administrationswerkzeuge dürfen ausschließlich auf eigenen Systemen oder auf Systemen eingesetzt werden, für deren Untersuchung oder Bearbeitung der Nutzer nachweislich berechtigt ist. Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher, vertraglicher, datenschutzrechtlicher und organisatorischer Vorgaben.
11. Datensicherung und Datenverantwortung
Der Nutzer ist für Sicherung, Integrität, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Wiederherstellbarkeit seiner Daten selbst verantwortlich. Vor Nutzung von Import-, Export-, Konvertierungs-, Archivierungs-, Datei-, Schreib-, Lösch-, Reparatur- oder Rettungsfunktionen sind geeignete Sicherungskopien anzulegen. Die ZANNI GROUP übernimmt keine Verwahrungspflicht für lokal verarbeitete Daten.
12. Lokale Verarbeitung, Browser und externe Dienste
Viele JUMBO BLOCK Anwendungen sind für lokale bzw. Offline-Nutzung ausgelegt. Funktionen können jedoch vom verwendeten Browser, Betriebssystem, Dateisystem, Gerät, Netzwerk oder von externen Diensten abhängen. Aussagen wie „lokal“, „offline“ oder „ohne Cloud“ beziehen sich auf die jeweilige Funktion der JUMBO BLOCK Anwendung; sie sind keine Zusicherung hinsichtlich des Verhaltens des Betriebssystems, Browsers, installierter Erweiterungen oder Drittsoftware.
13. Externe Links, API, Online-Daten und Drittinhalte
Links, Dashboards, APIs, externe Webseiten, Downloads oder eingebundene Datenquellen können von Dritten betrieben oder verändert werden. Für Verfügbarkeit, Aktualität, Richtigkeit, Sicherheit und Inhalte externer Angebote ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Echtzeit-, Sensor-, API- oder sonstige Onlinedaten können ausfallen, verzögert, unvollständig oder fehlerhaft sein und sind vor sicherheits-, betriebs- oder entscheidungsrelevanter Verwendung zu verifizieren.
14. Bereitstellung „wie verfügbar“
Die unentgeltlichen Anwendungen werden in ihrem jeweils verfügbaren Entwicklungs- und Versionsstand bereitgestellt. Trotz sorgfältiger Entwicklung und Prüfung können Fehler, Rechenabweichungen, Inkompatibilitäten, Sicherheitslücken oder Funktionsstörungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es wird keine Garantie für Fehlerfreiheit, ununterbrochene Verfügbarkeit, bestimmte Ergebnisse, Kompatibilität mit jeder Systemumgebung oder Eignung für einen bestimmten Zweck übernommen.
15. Haftung
Die ZANNI GROUP haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere eine gesetzlich nicht abdingbare Produkthaftung, sowie ausdrücklich übernommene Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Nutzer bleibt verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zur Schadensvermeidung und -minderung, insbesondere angemessene Datensicherungen und fachliche Ergebnisprüfungen, zu treffen.
16. Keine Sicherheits- oder Verfügbarkeitsgarantie
Kein Bestandteil der Plattform oder von Rescue gewährleistet vollständigen Schutz vor Cyberangriffen, Schadsoftware, Datenverlust, Systemausfall oder sonstigen Sicherheitsereignissen. Sicherheits-, Diagnose- und Resilienzwerkzeuge sind Teil eines Gesamtkonzepts und ersetzen keine angemessenen organisatorischen, technischen und personellen Schutzmaßnahmen.
17. Änderungen, Updates und Einstellung
Die ZANNI GROUP kann unentgeltliche Anwendungen, Inhalte, Funktionen, Dateiformate, Dokumentationen und Online-Angebote jederzeit weiterentwickeln, ändern, ersetzen oder einstellen. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, vor produktiver Nutzung die für seinen Zweck maßgebliche Version und Dokumentation zu prüfen.
18. Anerkennung und Vorrang besonderer Bedingungen
Mit Aufruf, Download, Start oder Nutzung eines JUMBO BLOCK Bestandteils erkennt der Nutzer diese Bedingungen an. Für einzelne Bestandteile können zusätzliche oder speziellere Bedingungen gelten; diese gehen für den betreffenden Bestandteil vor. Bedingungen von Drittsoftware bleiben unberührt.
19. Recht, Gerichtsstand und Salvatorische Regelung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Gerichtsstand ist Bochum, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.