1. Gegenstand
Diese Lizenzvereinbarung regelt die Nutzung der JUMBO BLOCK Engineering Suite, insbesondere JUMBO BLOCK Hydro, Plan, Budget und Static, einschließlich aller Berechnungen, Algorithmen, Grafiken, Reports, Whitepaper, Produktionsunterlagen, Dokumentationen, PDF-Ausgaben, Quelltexte, Erweiterungen und zukünftigen Versionen.
2. Eigentumsrechte
Sämtliche Urheberrechte, Schutzrechte und Eigentumsrechte verbleiben ausschließlich bei der ZANNI GROUP, Andreas Zanni e.K., Brauhof 12, 44866 Bochum, Deutschland. Durch die Nutzung werden keine Eigentums-, Schutz- oder Verwertungsrechte übertragen.
3. Nutzungsbereiche
Öffentliche Tools: JUMBO BLOCK Hydro, Plan und Budget dürfen von jedermann zur Projektvorbereitung, technischen Vorplanung und Orientierung im Zusammenhang mit JUMBO BLOCK Projekten genutzt werden.
Beschränkt zugelassene Software: JUMBO BLOCK Static einschließlich Whitepaper, Engineering Report, Production Sheets, Bewehrungsplänen, statischen Reports und internen Berechnungsunterlagen ist ausschließlich für autorisierte Personen und Projektbeteiligte bestimmt.
4. Autorisierte Nutzung
Die ZANNI GROUP gewährt autorisierten Personen ein unentgeltliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für beschränkt zugelassene Bestandteile.
Autorisierte Personen sind insbesondere Mitarbeiter, Teammitglieder, Vertriebspartner, Produktionspartner, Ingenieurbüros, Tragwerksplaner, Prüfstatiker, Montagepartner sowie ausdrücklich autorisierte Projektbeteiligte. Die Nutzung ist ausschließlich im Zusammenhang mit JUMBO BLOCK Projekten gestattet.
5. Zulässige projektbezogene Nutzung
Die Nutzung umfasst Planung, Berechnung, Vorbemessung, Dokumentation, Prüfung, Produktion, Montage, Projektabwicklung und Qualitätssicherung. Erlaubt sind Ausdrucke, PDF-Erstellung, Speicherung, Archivierung, interne Vervielfältigung, Weiterverarbeitung und Verwendung in Projektunterlagen.
6. Projektbezogene Weitergabe
Aus der Suite erzeugte Arbeitsergebnisse dürfen im erforderlichen Umfang an projektbeteiligte Dritte weitergegeben und von diesen projektbezogen weiterverarbeitet werden, insbesondere an Auftraggeber, Bauherren, Kommunen, Behörden, Ingenieurbüros, Tragwerksplaner, Prüfstatiker, Bauunternehmen, Produktions- und Montagepartner, Sachverständige, Versicherungen, Gutachter und Genehmigungsstellen.
Dies gilt insbesondere für Whitepaper, Engineering Reports, Produktionsunterlagen, Zeichnungen, PDF-Dateien, statische Berechnungen und Dokumentationen.
Die projektbezogene Weitergabe begründet keine eigenen Nutzungsrechte an Software, Quelltexten, Algorithmen oder internen Entwicklungsunterlagen.
7. Vertraulichkeit
Die Software sowie Methoden, Algorithmen, Berechnungsansätze, Bewehrungsdarstellungen, Dokumentationen und interne Inhalte sind vertraulich zu behandeln. Eine Offenlegung außerhalb der zulässigen projektbezogenen Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der ZANNI GROUP.
8. Unzulässige Handlungen
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ZANNI GROUP ist insbesondere untersagt:
- Weitergabe von JUMBO BLOCK Static oder beschränkt zugelassener Software an nicht autorisierte oder nicht projektbeteiligte Dritte,
- Veröffentlichung, Verbreitung, Verkauf, Vermietung oder Unterlizenzierung der Software,
- dauerhafte Überlassung an Dritte,
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder Nachbau,
- Entfernung oder Veränderung von Copyright- und Eigentumshinweisen,
- Nutzung für Konkurrenzprodukte oder außerhalb von JUMBO BLOCK Projekten.
9. Bearbeitungen
Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen dürfen ausschließlich mit Zustimmung der ZANNI GROUP erfolgen. Alle Erweiterungen und Bearbeitungen verbleiben im Eigentum der ZANNI GROUP, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Haftung und fachliche Verantwortung
Die Suite dient der Planung, Vorbemessung, Dokumentation und Unterstützung der statischen Beurteilung. Die endgültige Verantwortung für projektspezifische Prüfung, Freigabe und Ausführung liegt bei den jeweils verantwortlichen Fachplanern, Tragwerksplanern, Prüfstatikern und ausführenden Unternehmen.
11. Beendigung
Die ZANNI GROUP kann die Nutzungsberechtigung für beschränkt zugelassene Bestandteile aus wichtigem Grund widerrufen. In diesem Fall sind Kopien der beschränkt zugelassenen Software zu löschen oder auf Verlangen herauszugeben. Bereits abgeschlossene Projekte und deren Unterlagen bleiben unberührt.
12. Anerkennung der Lizenz
Mit Installation, Aufruf, Nutzung oder Verwendung der JUMBO BLOCK Engineering Suite erkennt der jeweilige Nutzer diese Lizenzvereinbarung als verbindlich an. Eine gesonderte schriftliche Zustimmung oder Unterschrift ist nicht erforderlich.
13. Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bochum, soweit gesetzlich zulässig.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.